Bekömmlich

Streit um Worte ist immer interessant, weil er die Gebrauchsweisen und damit die Semantik eines Ausdrucks deutlich macht. Konkret geht es um ein Bier der regionalen Brauerei Härle aus Leutkirch, das mit dem Adjektiv „bekömmlich“ beworben wird. Seit 2012 sind nach der EU Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln nicht mehr erlaubt, sofern die Wirkungen auf die Gesundheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Der Berliner “Verband Sozialer Wettbewerb” hat eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei erwirkt, um den Gebrauch des Adjektivs „bekömmlich“ zu untersagen.

Am 16.2. hat das Landgericht Ravensburg entschieden, dass das Adjektiv „bekömmlich“ nicht verwendet werden darf, da es als Synonym für „gesund“ verstanden wird, im Sinne von „verträglich für den Körper und seine Funktionen“. Demgegenüber steht die Interpretation der Brauerei, dass „bekömmlich“ als „gut für das Wohlbefinden“ gemeint ist. Legt man den Begriff von Gesundheit der WHO als „Zustand des körperlichen und geistigen Wohlbefindens“  zugrunde, so sind die Bedeutungen durchaus kompatibel (was viele Biertrinker bestätigen werden).

Hilft hier die Etymologie? Das Adjektiv „bekömmlich“ ist eine Ableitung vom Verb „bekommen“ im Sinne von „erhalten“.  Eine transparente Ableitung würde etwa „erhaltbar“ bedeuten. Ein derartiger Wortgebrauch ist aber nicht bekannt. Ursprünglich wird das Adjektiv in einer eher intransparenten Bedeutung im Sinne von „bequem“ oder „angemessen“ verwendet. In der 2. Hälfte des 19. Jh. taucht „bekömmlich“ in der Bedeutung „erträglich“ auf. Mit Gesundheit hat das nur am Rande zu tun. (18.02.2016)

haerle-bekoemmliches-bier

Wohl bekommt’s. Das Bier darf nicht als bekömmlich, aber als süffig bezeichnet werden, dabei ist “süffig” doch von “Suff” und “saufen” abgeleitet. Bild: http://hopfenliebe.com/category/media-de/

Nachtrag 1: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 3.11. 2016 das Urteil des Ravensburger Landgerichts bestätigt: Ein Bier darf nicht mit dem Adjektiv “bekömmlich” beworben werden, da das als gesundheitsbezogene Angabe verstanden wird. Die etymologische Ableitung des Wortes spielt dabei juristisch keine Rolle. (10.11.2016)

Nachtrag 2: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun endgültig entschieden: Bier darf nicht mit dem Adjektiv “bekömmlich” beworben werden. Mit “Wohl bekomms!” darf man aber noch anstoßen. (18.05.2018)

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