Einverständlich

Ein Beitrag zum Fest der Liebe: Das Einverständnis-Gesetz, das ab 1. Juli in Schweden gelten wird, dient wohl auch bei uns als Vorbild zur Gestaltung erotischer Beziehungen. Das Gesetz soll Schutz vor Übergriffen und Vergewaltigungen in allen Beziehungsformen bieten. Vor sexuellen Aktivitäten muss der aktive Partner mündlich, schriftlich oder gestisch ein Einverständnis bei seinem/ihrem Partner für geplante Aktivitäten einholen. Juristisch ist natürlich nur die schriftliche Form brauchbar, denn selten ist ein Zeuge dabei, der Worte und Gesten gerichtsverwertbar bestätigen kann.

Präventiv reicht z.B. ein Kartengruß aus: „Bei unserem morgigen Date bitte ich um die Erlaubnis, meine Hand auf ihren linken Schenkel legen zu dürfen, etwa in der Höhe des Musculus Rectus Femoris.“

Liebesgeflüster wird sich jetzt so anhören: „Darf ich an deiner/ihrer Nase kraulen?“ – „ Ich würde gern deine Brustwarze streicheln?“ – „ Darf ich deinen Slip herunterstreifen?“- „ Darf ich mit dem Zeigefinger….“ Auch hier vorsichtshalber die Anfragen und Antworten mit dem Smartphone aufnehmen, (das gibt Audiodateien für spätere Revenge-porn-Sites).

Sex muss freiwillig sein, darüber herrscht wohl Einigkeit. Teilweise haben sich die Männer dieses Gesetz selbst zuzuschreiben, aber die Grauzone aus Begehren, Angst, Ambivalenz, Machtausübung wird bleiben.

Noch eine Anmerkung zur historischen Semiotik, zum Wechsel von Zeichensystemen in der Kommunikation. Im 19.Jahrhundert machte man eine Liebeserklärung und einen Heiratsantrag schriftlich, in einem Brief (mit Angabe der finanziellen Verhältnisse). Heute ist das eine mündliche Angelegenheit. Die Regelung der Sexualität geschah bisher vorwiegend averbal, d.h. mimisch, gestisch, haptisch. Jetzt wird diese Aufgabe an die Sprache delegiert.

Schöne Weihnachten! (24.12.2017)

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