Gesprayt an die Mauer des Pauline-Krone-Pflegeheims in Tübingen. Nach einigen Wochen überstrichen, wieder aufgesprayt und wieder sofort entfernt. Offenbar ein untragbarer Spruch. (04.06.2014)
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Das Besprayen von Wänden gilt als Sachbeschädigung und ärgert natürlich die Hausbesitzer. Zudem sind viele Sprüche und Bilder schlicht dilettantisch und wenig geistreich. Aber gute Graffiti würde ich stehen lassen. Was mich auch ärgert: das Besprayen von alten Mauern und Kirchen, möglichst noch aus Sandstein. Altmeister Nägeli unterstellt seinen Nachfolgern „niederträchtige Instinkte der Selbstdarstellung“ (Zitiert Nach der FAZ)
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Günther Thöne (Tübingen) hat in einem Leserbrief (Schwäbisches Tagblatt) gegen die Überpinslung des Spruches protestiert.
Vergebens.