Zungensünden

Im 13. Jahrhundert waren Verfehlungen der Zunge ein verbreitetes Thema. Gedacht war dabei weder an Völlerei noch an Cunni- und Anilingus, sondern einen unmoralischen meist unchristlichen Sprachgebrauch. Dabei wird Bezug genommen auf das achte Gebot: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen nächsten“. Aber ausgehend von moraltheologischen Auslegungen hat man eine allgemeine Ethik der alltagssprachlichen Kommunikation im Sinn. Zu den Zungensünden gehörten: Gott lästern, Fluchen, Lügen, falsch Schwören, Verleumden, Verhöhnen, Spotten, Beleidigen, aber auch Streiten, Schwatzen, Schmeicheln, andauerndes Klagen, eitles Reden, Scherzen auf Kosten anderer. 24 Zungensünden hat der Dominikanermönch Guilelmus Peraldus aufgelistet. Die Bezähmung der Zunge dürfte ein aussichtloses Unterfangen darstellen.

Es gab viele Strafandrohungen für Sünden der Zunge. Beliebt war das Steinetragen, mit dem vor allem an Frauen für Schelten, Fluchen, Gott Lästern – aber auch Trinken (!) – bestraft wurden. Schandmäuler mussten öffentlich einen Laststein eine Strecke lang um den Hals schleppen. Drakonische Strafen wie das Herausschneiden oder wenigstens Perforieren oder Annageln der Zunge wurden offenbar selten vollstreckt. Zu Zungensünden sehr lesenswert: Bettina Lindner: Bestraftes Sprechen: Zur historischen Pragmatik des Mittelalters. Verlag Wilhelm Fink, 2008. (27.07.2015)

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Perforierte, aber nicht bezähmte Zunge. Foto: Wikimedia Commons

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