Generisches Femininum

Als 2013 die Verfassung der Universität Leipzig nur noch die weiblichen Bezeichnungen verwendete, regte das viele Gemüter auf: Es gab nur noch Professorinnen und Studentinnen, die Männer sind dabei mitgemeint.

Jetzt hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verschickt, in dem nur Schuldnerinnen, Verwalterinnen, Gläubigerinnen vorkommen, also nur die weiblichen Berufsbezeichnungen. Das wird als generisches Feminimum bezeichnet, was aber nicht korrekt ist. Es gib im Deutschen das generische Feminimum, aber nur bei einigen Tierbezeichnungen, wie die Maus, die Gans, die Katze und dann noch die Geisel. Diese Substantive haben den weiblichen Artikel, es können aber männliche oder weibliche Geiseln sein. Die Leipziger Uni und das Ministerium benutzen schlicht die weiblichen Bezeichnungen mit den entsprechenden Ableitungsmorphemen.

Bereits 1984 forderte die feministische Linguistin Luise Pusch, nur noch die weiblichen Formen zu verwenden. Sie führt zwei Argumente an: 1. Das ist eine Wiedergutmachung für die männlich dominierte Sprache und ein Empathietraining für den Mann, der jetzt nur noch mitgemeint ist. 2. Die feminine Form enthalte sichtbar die männliche, der Lehrer steckt in der Lehrer/in: „Das Femininum ist die Grundform, das Maskulinum die Schwundform.“

Als williger Genderer halte ich einen derartigen Sprachgebrauch für überzogen: Er ist nicht geschlechtergerecht, die Kritik am generischen Maskulinum trifft hier genauso zu. Das Ressentiment gegen die Männer mag verständlich sein, aber eine Einseitigkeit durch eine andere zu ersetzen, ist wohl kein überzeugender Fortschritt. (12.10.2020)

2 Responses to Generisches Femininum

  1. Max Steinacher 14. Juni 2021 at 20:40 #

    Die Leiche…

    generisches Femininum??

  2. uli 13. Oktober 2020 at 7:19 #

    Interessanter Aspekt ist ja auch die Reaktion des Innenministeriums: Die Menschen könnten denken, das Gesetz gelte nur für das weibliche Geschlecht – und damit sei es möglicherweise sogar verfassungswidrig. Nach dieser Logik wären umgekehrt auch alle bisherigen Gesetze verfassungswidrig, gäbe es nicht die Gebrauchsgewohnheit des generischen Maskulinums. Indem nun aber diese Gewohntheit nach und nach ausgehöhlt wird (viele junge Leute, aber auch Sprach-Bilder wie der DLF sprechen die Genderlücke mittlerweile mit), wird auch der juristische Boden des generischen Maskulinums immer dünner. Natürlich wird das SanInsFoG so nicht durchgehen, aber es wird der nicht so ferne Tag kommen, an dem die Verfassungsrichter:innen vor der Frage stehen, ob das generische Maskulinum noch juristisch haltbar ist.

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