Burka-Verbot

Semiotisch betrachtet, sind Kleidung und Mode Mittel der Kommunikation. Wer sich etwas anzieht, ist sich der Tatsache bewusst, dass oder sogar wie es auf andere wirkt. Und umgekehrt schließen wir aus der Bekleidung auch auf Botschaften des Trägers oder der Trägerin. Die Botschaft der Burka oder des Niqab ist klar: Sie bedeutet eine Abschottung von der sozialen Umwelt. Das Gesicht stellt in der Kommunikation das informationsreichste Areal dar, seine Verschleierung ist ein Versuch nicht zu kommunizieren. Und natürlich transportiert die Verschleierung eine Botschaft über die Religionszugehörigkeit und über die Rolle der Frau. Ob die Frau hinter dem Schleier ihn aus persönlicher Überzeugung trägt oder dazu aus religiösen oder patriarchalischen Gründen gezwungen wird, lässt sich nicht feststellen. Auch eine Krawatte kann ein Zeichen für Zwang und Anpassung sein.

Soll man die Burka verbieten? Nein! Die Demonstration der Religionszugehörigkeit ist nicht verboten. Sonst müsste auch der Habit von Ordensgemeinschaften aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Und die Wahl der Kleidung ist persönlicher Ausdruck. Man muss die Wahl nicht schön finden, aber man muss sie tolerieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht richtig, dass die Gesichtsverschleierung eine kommunikative Barriere errichtet, aber ein Verbot hebt diese Barriere nicht auf. (03.07.2014)

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