Nein und Ja

Nach dem neuen Sexualstrafrecht ist ein strafbarer sexueller Übergriff gegeben, wenn jemand „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt.“ Das ist auf ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung, dass nur das Abwehren von Gewalt eine klare Verneinung darstellt. Aber wie kann man den erkennbaren Willen klar kommunizieren? Ein explizites Nein ist ein klares Signal (auch wenn es sehr verschieden ausgesprochen werden kann!). Sprachliche Varianten wie „Lass das!“, „Ich will nicht“ oder „Hör auf!“ gehen auch noch als Verneinung durch. Nach der Sexualstrafrechtlerin Tatjana Hörnle reichen aber ein „Muss das sein!“ oder ein lustloser Gesichtsausdruck nicht aus. Aber nonverbalen Verneinungen wie Kopfschütteln oder Weinen werden anerkannt.

In den USA gibt es in jedem Bundesstaat ein eigenes Sexualstrafrecht. In Kalifornien gilt das noch striktere Prinzip „Yes means Yes“. Danach muss eine Person eindeutig „Ja“ sagen oder wenigstens mit dem Kopf nicken. Auf der juristisch sicheren Seite ist eine Person nur, wenn sie vor ihrer erotisch-sexuellen Handlung die Einwilligung abfragt: „Darf ich meine Hand auf deinen Oberschenkel legen?“ usw. usw. In der Beratung für Studierende wird der Vorschlag verbreitet, alle paar Minuten das Einverständnis mit dem Satz „Bist du okay?“ abzufragen.

Ein juristisch schwieriges Feld wird es bleiben, da Intimkommunikation meist keinen Zeugen hat, schon gar keinen kompetenten Semiotiker. Zudem spielt sich Sexualität ja oft in einem Bereich der Ambivalenz und Mehrdeutigkeiten ab. Die Beweislage bleibt so schwierig wie vorher, denn es steht Aussage gegen Aussage bzw. Interpretation gegen Interpretation. Falschbeschuldigungen aus Eifersucht oder Rache wird es weiterhin geben. Sicher wäre nur ein vorheriger Sexvertrag oder ein nachträgliches Beweisvideo. (07.07.2016)

sexstrike

Semiotisch eindeutig: ein Piktogramm, das man als Schild immer mit sich führen und in der Ehe neben dem Bett deponieren sollte. Quelle: http://pavon.kz

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