Unter diesem Namen wurde in Miniaturflaschen ein süßer Likör (Schlehen und Rum) vertrieben, der angeblich als Aphrodisiakum eine enthemmende Wirkung entfalten sollte. Das Etikett zeigt eine entsprechend anzügliche Abbildung. Im Sortiment war auch ein „Busengrapscher“, ein „Blusenöffner“ und ein „Schenkelspreizer“. Derartige Produktbezeichnungen wurden in einem Urteil des BGH vom 18.05.1995 (I ZR 91/93) als diskriminierend und die Menschenwürde der Frau verletzend eingestuft. Die Bezeichnung ist somit sittenwidrig und verboten. Für die Spirituosenindustrie ein harter Schlag. (07.08.2016)
Der “Schlüpferstürmer” ist verboten, die „Wilde Pflaume“ ist uns noch geblieben. Aber den Dosenöffner sollte man noch unter die Lupe nehmen. Quelle: http://miniaturflaschen.de.tl/Galerie/pic-1000404.htm und http://trade.mar.cx/DE1129440
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