Serviervorschlag

Ein sonderbares Wort auf Lebensmittelverpackungen: Serviervorschlag. Bei blickdichter Verpackung hat der Gesetzgeber eine Abbildung des Lebensmittels erlaubt. Da Bilder die Entscheidung der Konsumenten beeinflussen, wird natürlich eine leckere Präsentation gewählt, die mit dem Inhalt optisch meist wenig zu tun hat. Wenn zusätzlich das Produkt mit Petersilie, Zwiebelringen oder einem Radieschen garniert ist, die Teil des Produktes sind, dann ist gesetzlich die Kennzeichnung als Serviervorschlag notwendig, § 11 (1) LFGB, da sonst eine Irreführung vorliegt. Eine Irreführung stellt allerdings weniger die Garnitur dar als das Foto, das oft in keiner Hinsicht den Inhalt abbildet. In einem Beitrag zur Warenästhetik habe schon einmal darauf verwiesen.

Auch wenn man die Ölsardinen aus ihrer Dose befreit, wird man sie nie so schön getrennt auf einem Salatblatt servieren können, deshalb links unten dezent der Hinweis: Serviervorschlag. Foto: St.-P. Ballstaedt (18.06.2018)

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