Gleich vorweg: Symbole einer Religion gehören nicht in staatliche Räume, schon gar nicht durch Verordnung, denn der Staat hat eine Neutralitätspflicht. Für religiöse Symbolik sind sakrale Räume da und daheim kann sich jeder seinen Herrgottswinkel einrichten. Ministerpräsident Söder erweist mit seiner neuen Geschäftsordnung den Christen einen Bärendienst, denn er will das Kreuz ja nicht als Zeichen des christlichen Glaubens, sondern als Zeichen „bayrischer Identität und Lebensart“, offenbar fallen beide Bedeutungen im Freistaat zusammen. Das ist Missbrauch eines religiösen Symbols für eine politische Zielsetzung: am 14.10.2018 ist Landtagswahl. Übrigens: Die AfD begrüßt die Verordnung. (26.04.2018)
Weißwurst, Brezn, Süßer Senf, Bier: Daraus könnte man doch ein Symbol für die bayrische Kultur designen, das im Eingangsbereich jeder Behörde zur Besinnung auf die Heimat einlädt. Foto: Tim Reckmann, flickr