Justizminister Heiko Maas (SPD) hat die sexistische Werbung entdeckt und lässt ein Gesetz gegen sie ausarbeiten (mit Hilfe einiger feministischer Aktivistinnen, siehe SPIEGEL 16/2016, S.34). Was ist sexistische Werbung? Wenn der weibliche – und nicht zu vergessen männliche Körper – nur als erotischer Blickfang eingesetzt wird, ohne sachlichen Bezug zum Produkt. Beispiele: Eine flotte Sekretärin steht als Testimonial an einem Kopierer, das geht nicht. Hingegen für ein Duschgel darf mit nackter Haut geworben werden. Vor allem Frauen dürfen nicht als Objekte der Begierde gezeigt werden, obwohl viele Frauen dies selbst gern tun: Sänger/innen, Filmstars, Models und auch manche Hausfrau möchte gern Carmen sein. Man schaue sich einmal Selfies junger Männer und Frauen an. Aber hallo!
Es gibt zweifellos geschmacklose und dämliche Werbung, aber gegen die hat man zwei Mittel: Eine Beschwerde beim Werberat, meist bringt die aber nicht mehr als eine Rüge. Oder ein Boykott des beworbenen Produkts, das ist schon wirksamer und hat manche Kampagne gestoppt. Braucht man ein Gesetz? Ist nicht auch Werbung ein Ausdruck der Meinungsfreiheit? Manche Werbung ist ja fast Satire, manche sogar Kunst. Zudem ändern sich die Beurteilungen und Einstellungen über Sex und Erotik, vor Gericht müsste immer neu verhandelt werden, was noch geht und was nicht mehr.
Zudem tiefenpsychologisch: Ist das nicht ein untauglicher Versuch, Sexualität moralisierend aus dem Blickfeld zu schaffen? Wie man das auch schon vergeblich gegen Literatur, Filme, Theaterstücke versucht hat. In DER ZEIT (Nr. 17, 2016) spricht die Journalistin Dagmar Rosenfeld von einem „Angriff auf die Freizügigkeit“ und von „staatlich verordneter Verklemmtheit“. (27.04.2016)
Ist das nicht eine üble Diskriminierung der Männer, die man gesetzlich verbieten sollte? Foto: Wolfgang Stehr, Agentur HEIMAT Berlin, Hornbach Campaign 2007.
No comments yet.