Tofu-Schnitzel

Über vegane Fleischwurst und andere Fleischimitate habe ich schon einmal gelästert. Das Problem ihrer Benennung ist noch immer nicht geklärt, es liegt derzeit beim EU-Parlament. Der Agrarausschuss hat einen Antrag ausgearbeitet, bei dem Bezeichnungen wie Steak, Gulasch, Wurst, Schnitzel usw. allein Fleischprodukten vorbehalten bleiben soll, um die Verbraucher nicht irrezuführen. Etymologisch haben Schnitzel, Wurst, Kloß oder Frikadelle nichts mit Fleisch zu tun, Steak, Schinken und Gulasch aber schon (siehe meinen Beitrag).

Bisher gelten in der BRD „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesanzeiger am 4.12.2018 veröffentlicht hat (BAnz AT 20.12.2018 B1, GMBl 2018 S. 1174). Danach sind Anleihen an Bezeichnungen für Fleischprodukte erlaubt, wenn „eine weitgehende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs, insbesondere in Aussehen, Textur und Mundgefühl“ vorhanden ist: Also es darf es vegane Wurst und vegetarische Schnitzel geben, wenn die Zusammensetzung ersichtlich ist. Vorgeschlagen werden Bezeichnungen wie „vegetarische Seitan-Wurst Typ Lyoner“, “vegetarische Fischfrikadelle aus Eiklar“, „vegetarische Soja-Streichwurst mit Leberwurstgeschmack“, “vegetarischer Salat auf Sojabasis nach Art eines Fleischsalates”und „vegetarische Weichtierstücke aus Milcheiweiß“. Guten Appetit! (19.12.2020)

Optisch nicht zu unterscheiden: vegetarisches Curry-Wurst-Imitat. Quelle: Wikimedia Commons

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