Als 2013 die Verfassung der Universität Leipzig nur noch die weiblichen Bezeichnungen verwendete, regte das viele Gemüter auf: Es gab nur noch Professorinnen und Studentinnen, die Männer sind dabei mitgemeint.
Jetzt hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verschickt, in dem nur Schuldnerinnen, Verwalterinnen, Gläubigerinnen vorkommen, also nur die weiblichen Berufsbezeichnungen. Das wird als generisches Feminimum bezeichnet, was aber nicht korrekt ist. Es gib im Deutschen das generische Feminimum, aber nur bei einigen Tierbezeichnungen, wie die Maus, die Gans, die Katze und dann noch die Geisel. Diese Substantive haben den weiblichen Artikel, es können aber männliche oder weibliche Geiseln sein. Die Leipziger Uni und das Ministerium benutzen schlicht die weiblichen Bezeichnungen mit den entsprechenden Ableitungsmorphemen.
Bereits 1984 forderte die feministische Linguistin Luise Pusch, nur noch die weiblichen Formen zu verwenden. Sie führt zwei Argumente an: 1. Das ist eine Wiedergutmachung für die männlich dominierte Sprache und ein Empathietraining für den Mann, der jetzt nur noch mitgemeint ist. 2. Die feminine Form enthalte sichtbar die männliche, der Lehrer steckt in der Lehrer/in: „Das Femininum ist die Grundform, das Maskulinum die Schwundform.“
Als williger Genderer halte ich einen derartigen Sprachgebrauch für überzogen: Er ist nicht geschlechtergerecht, die Kritik am generischen Maskulinum trifft hier genauso zu. Das Ressentiment gegen die Männer mag verständlich sein, aber eine Einseitigkeit durch eine andere zu ersetzen, ist wohl kein überzeugender Fortschritt. (12.10.2020)





